• Böllerpulver unterliegt in Deutschland dem Sprengstoffgesetz.
  • In Deutschland muss der Schütze demnach Inhaber einer Erlaubnis nach § 7 oder § 27 SprengG sein. Voraussetzung dafür ist die erfolgreiche Teilnahme an einem entsprechenden Lehrgang mit einer Prüfung gemäß § 32 1.SprengV. Zu diesen Lehrgängen werden nur Personen zugelassen, die gemäß § 34 1.SprengV eine sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung vorlegen, die, abhängig von den jeweiligen behördlichen Zuständigkeiten, z. B. vom Landratsamt oder vom Gewerbeaufsichtsamt ausgestellt wird.
  • Für jeden einzelnen Böller muss zusätzlich eine Beschussbescheinigung des Beschussamtes vorliegen. Die Böllergeräte müssen turnusmäßig alle fünf Jahre dem Beschussamt zur Nachprüfung (§ 6 BeschussV) vorgeführt werden.
  • Jedes Böllerschiessen ist der zuständigen Polizeidienstelle rechtzeitig (48 Std. vorher) anzuzeigen. Ebenfalls ist die Gemeinde/Stadt vor dem Schießen zu verständigen, da sie zwar das Böllerschießen nicht mehr genehmigen muss, aber trotzdem ein Vetorecht im Hinblick auf zeitliche oderauch örtliche Abläufe hat (z.B. kann das Schießen während des Gottesdienstes oder neben dem Kindergarten, Altenheim bzw. Krankenhaus untersagt werden).
  • Mindestalter 21 bzw. in Ausnahmefällen 18 Jahre.
Schuetze rechts
  • Körperlich und geistig gesund.
  • Zuerst ist bei der zuständigen Verwaltungsbehörde (Landratsamt, Gewerbeaufsichtsamt) eine sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung zu beantragen.
  • Wenn diese Unbedenklichkeitsbescheinigung vorliegt, kann bei einem anerkannten Lehrgangsträger an einem Lehrgang zur Erlangung der Fachkunde teilgenommen werden. Dieser Lehrgang schließt mit einer Prüfung und dazugehörigem Zeugnis vor dem Gewerbeaufsichtsamt ab.
  • Mit diesem Zeugnis kann man bei der zuständigen Verwaltungsbehörde (siehe oben) die Erlaubnis nach § 7 oder § 27 Sprengstoffgesetz (SprengG) beantragen. Die Erlaubnis ist in der Regel für fünf Jahre gültig, dann muss sie rechtzeitig vor Ablauf der fünf Jahre verlängert werden.

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Langsames Reihenfeuer:  Das langsame Reihenfeuer wird im gleichen Takt geschossen. Der Hauptmann zeigt jeden Schuß einzeln an. Schuetze rechts
Schnelles Reihenfeuer: Das schnelle Reihenfeuer wird wie das langsame Reihenfeuer im gleichmäßigem Takt ausgeführt, allerdings erfolgen die Schüsse unmittelbar hintereinander.Der Hauptmann zeigt nur den ersten Schuß an, die nachfolgenden Böllerschützen schießen selbständig und schnell hintereinander.
Salve: Auf Kommando des Hauptmanns schießen alle Böllerschützen gleichzeitig.
Doppelschlag: Die Böllerschützen schießen paarweise. Der Hauptmann zeigt jeweils den ersten Schuß pro Paar an, der 2.Böllerschütze schießt dann sofort nach.